Rechtsprechung
   AG Bonn, 28.03.2002 - 98 IN 205/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,83010
AG Bonn, 28.03.2002 - 98 IN 205/01 (https://dejure.org/2002,83010)
AG Bonn, Entscheidung vom 28.03.2002 - 98 IN 205/01 (https://dejure.org/2002,83010)
AG Bonn, Entscheidung vom 28. März 2002 - 98 IN 205/01 (https://dejure.org/2002,83010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,83010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 23.09.2002 - 2 U 79/02

    Erbrecht; Insolvenzrecht; Nachlassinsolvenzverfahren

    Der Rechtsstreit ist aufgrund der durch Beschluß des Amtsgerichts Bonn vom 28. März 2002, 98 IN 205/01, erfolgten Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Nachlaß der am 26. März 2001 verstorbenen Frau A. J. K. unterbrochen (§ 240 ZPO).

    Bereits mit Beschluß vom 28. März 2002 hat das Amtsgericht Bonn, 98 IN 205/01, über den Nachlaß der Erblasserin wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet und zugleich einen Insolvenzverwalter bestellt.

    Der vorliegende Rechtsstreit ist nach der Verkündung des erstinstanzlichen Urteils dadurch unterbrochen worden, daß das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Bonn durch Beschluß vom 28. März 2002, 98 IN 205/01, über den Nachlaß der Erblasserin das Insolvenzverfahren eröffnet hat (§§ 315 ff. InsO).

  • OLG Köln, 15.11.2002 - 2 U 79/02

    Unterbrechung des Insolvenzverfahrens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe -

    Bereits mit Beschluß vom 28. März 2002 hat das Amtsgericht Bonn, 98 IN 205/01, über den Nachlaß der Erblasserin wegen Zahlungsunfähigkeit das Insolvenzverfahren eröffnet und zugleich einen Insolvenzverwalter bestellt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht